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BSG, 24.03.1959 - 7 RAr 126/57 |
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- BSG, 09.12.1958 - 7 RAr 152/55
Auszug aus BSG, 24.03.1959 - 7 RAr 126/57
füllt sein mußte, lief demnach vom 280 Mai 1955 bis zum 270 Mai 1957" Die Beklagte ist nun der Auffassung, die Anwartschaftszcit könne nicht allein durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung erfüllt werden, Vielmehr gehöre hierzu untrennbar auch die Arbeitslosmeldung° Sei sie am 1° April 1957 oder später erfolgt, dann könne nicht mehr von einer v 0 r dem Inkrafttreten des AVAVG in der Fassung des ÄndG erfüllten Anwartschaftszeit gesprochen werden; Dieser Ansicht kann nicht beigetreten werdeng Die Arbeitslosâ- eldung ist, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 9° Dezember 1958 - 7 RAr 152/55 des Versi-.